Mietwagenbedingungen & Bedingungen

Allgemein

1) Das Fahrzeug ordnungsgemäß und sorgfältig zu verwenden und den Eigentümer unverzüglich zu benachrichtigen Fall eines Unfalls.
2)Bei Fahrlässigkeit (Beispiel: Führen des Mietfahrzeugs unter Alkoholeinfluss der Mieter haftet für den vollen Schadenersatz.
3) Fahrzeuge müssen sauber und ordentlich zurückgegeben werden oder es wird eine Mindestreinigungsgebühr von 20 € erhoben. Etwas Sand ist im Auto zu erwarten und es ist sehr unwahrscheinlich, dass wir keinen vermeiden, fragen wir einfach unseren Kunden, die Menge an Sand zu reduzieren, die sich im Auto ablagert.
4) Reifenpannen sind vom Kunden durch einen Ersatzreifen zu ersetzen, der im Kofferraum bereitgestellt wird das Auto. Diesen Service können wir Ihnen gegen Aufpreis anbieten. Bitte melden Sie alle platten Reifen, damit wir dies tun können Sie ersetzen. Bei einer normalen Reifenpanne wird der Schaden nicht in Rechnung gestellt. Wenn der Reifen jedoch gerissen ist, wird eine Gebühr für den Austausch des Reifens erhoben.
3) Zahlungen können bar in Euro, USD, Pfund Sterling, SCR oder per Lastschrift und Kredit erfolgen Karte, mit 3,5 % Komfortgebühr bei Zahlung mit Visa oder MasterCard und 5 % Komfortgebühr Gebühr für American Express.
4) Änderungen des Abgabe-/Rückgabeorts müssen ebenfalls im Voraus mitgeteilt werden (5 Stunden), andernfalls wird der volle Tag berechnet.
5) Der Kunde muss zum Zeitpunkt der Abholung und Rückgabe anwesend sein. Vorhandene Schäden müssen im Mietvertrag vermerkt werden. Der Kunde hat das Fahrzeug in derselben zurückzugeben einwandfreien Zustand, in dem er/sie es erhalten hat.

Versicherung

1. Alle unsere Autos sind mit einer Vollkaskoversicherung versichert und wir haben eine Vollkaskoversicherung von 800 €. Unsere Versicherung deckt den Fahrer und die andere Partei im Falle eines Unfalls ab.
2. Die Vollkaskoversicherung (CDW) ist in unseren Mietpreisen enthalten, die begrenzt Ihre finanzielle Haftung im Falle eines Unfalls. Wir haben eine Selbstbeteiligung von 800 € auf alle unsere Fahrzeuge. Dies bedeutet, dass Sie, wenn Sie ein Fahrzeug mieten und es während Ihrer Obhut beschädigt wird nur maximal 1 € bis 800 € für die Reparatur des Fahrzeugs haften, und wir übernehmen alle Kosten Betrag darüber.
3. Schäden, die durch Trunkenheit am Steuer, grobe Fahrlässigkeit, Missachtung der Mietbedingungen oder verursacht wurden sonstige rechtswidrige Handlungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Der Mieter wird voll sein für den Schaden am Auto verantwortlich – die Selbstbeteiligung entfällt.
4. Debit- und Kreditkarten müssen vorgelegt werden, um die Selbstbeteiligung sicherzustellen.
5. wir keine Kaution für den Selbstbehalt auf der angegebenen Debit- und Kreditkarte sperren, Der Mieter muss jedoch sicherstellen, dass im Schadensfall Guthaben auf der Karte vorhanden ist am Auto verursacht.